BAV
Die
bAV ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen.
Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine bAV, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Gleichzeitig kann durch eine
bAV der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Die
bAV in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
Die
bAV ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der
bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer. Die
bAV kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der
bAV auf 67 angehoben wurde. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
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- bAV (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- bAV (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- bAV (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- bAV (Pensionskasse, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
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- bAV (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- bAV (Versicherung, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- bAV (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- bAV (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Pension, Versorgungswerk)