Altersversorgung
Eine
Altersversorgung macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden.
Die Direktzusage als
Altersversorgung wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt. Die Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Bei der Unterstützungskasse als
Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Um Arbeitnehmer für die betriebliche
Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen.
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- Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Versorgungswerk)