Betriebliche Altersversorgung
Wenn Sie die
betriebliche Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen.
Als Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
betriebliche Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Die
betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen.
Die betriebliche Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird. Um Arbeitnehmer für die
betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Rentenversicherung)
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- betriebliche Altersversorgung (Pension, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Versicherung, Versorgungswerke)