Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten
Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersvorsorge. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Die
Altersvorsorge kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde.
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- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)