Betriebliche Altersversorgung
Als
betriebliche Altersversorgung bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die
betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
betriebliche Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten.
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
betriebliche Altersversorgung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Die
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
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- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerke)