Altersvorsorge
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersvorsorge zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Ein Grund für die
Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen.
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
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- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)