Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten
Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersvorsorge auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Ein Grund für die
Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen
Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersvorsorge aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können.
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- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Versicherung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Pensionszusagen)