Altersversorgung
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird.
Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Die
Altersversorgung bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung.
Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
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- Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)