Betriebliche Altersversorgung
Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
betriebliche Altersversorgung . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen.
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
betriebliche Altersversorgung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
betriebliche Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Die betriebliche Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt.
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Die
betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt.
Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
betriebliche Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Die
betriebliche Altersversorgung muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
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- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Versicherung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)