Altersvorsorge
Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersvorsorge zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert.
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersvorsorge für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer. Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer.
Eine
Altersvorsorge macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
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- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
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- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Versicherung, Betriebsrenten)