Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise.
Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche
Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersvorsorge zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersvorsorge finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar.
Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)