Altersvorsorge
Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche
Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
Die
Altersvorsorge bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersvorsorge näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersvorsorge finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar.
Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersvorsorge eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung.
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- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)