Altersvorsorge
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersvorsorge bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen.
Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersvorsorge je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens.
Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersvorsorge für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung.
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- Altersvorsorge (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)