Altersversorgung
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche
Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Die
Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
Die
Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Um Mitarbeiter für die
Altersversorgung zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
Altersversorgung ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz.
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- Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)