Altersversorgung
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Die
Altersversorgung ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer.
. Die
Altersversorgung ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
[mehr]
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Betriebsrenten)