BAV
Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer.
Die
bAV ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
bAV in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
bAV die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
bAV . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas
bAV eingerichtet und abgewickelt wird. Die
bAV kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der
bAV auf 67 angehoben wurde.
Die
bAV ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt.
[mehr]
- bAV (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- bAV (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- bAV (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Versicherung, Rentenversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- bAV (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)