Altersversorgung
Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Gleichzeitig kann durch eine
Altersversorgung der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern.
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
Altersversorgung ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz.
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- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Versorgungswerke)