Altersvorsorge
Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersvorsorge den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Ein Grund für die
Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Unternehmen wünschen für die
Altersvorsorge ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Arbeitgebern bietet die
Altersvorsorge die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können. Um Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen.
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- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionszusagen) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)