Altersvorsorge
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet.
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Die
Altersvorsorge bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersvorsorge näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)