Altersvorsorge
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
Die
Altersvorsorge hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Durch die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen.
Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Um Mitarbeiter für die
Altersvorsorge zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht.
Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
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- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)