Altersvorsorge
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen.
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersvorsorge bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die
Altersvorsorge bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die Altersvorsorge. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung). Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
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- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)