Betriebliche Altersversorgung
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
Um Arbeitnehmer für die
betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Eine
betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
betriebliche Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Unternehmen wünschen für die
betriebliche Altersversorgung ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Bei der Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Direktzusage war lange Zeit als
betriebliche Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
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- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)