BAV
Eine
bAV als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
bAV , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
bAV zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Als
bAV bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung.
Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Die
bAV in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
bAV auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
[mehr]
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Rentenversicherung)
- bAV (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- bAV (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- bAV (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- bAV (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rentenversicherung)
- bAV (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Versorgungswerk)
- bAV (Direktzusage, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- bAV (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- bAV (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Rentenanspruch)