Altersvorsorge
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen.
Die
Altersvorsorge bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersvorsorge zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Ein Grund für die
Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
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- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)