Betriebliche Altersversorgung
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
betriebliche Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können.
Bei der Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Eine
betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die
betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Pension, Versorgungswerke)