Betriebliche Altersversorgung
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Die
betriebliche Altersversorgung in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Die
betriebliche Altersversorgung ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden.
. Die
betriebliche Altersversorgung ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
betriebliche Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Wenngleich die
betriebliche Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
[mehr]
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Pension, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Rentenanspruch)