Altersversorgung
Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist.
Die Direktzusage als
Altersversorgung wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen.
Mit der betrieblichen
Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Arbeitgebern bietet die
Altersversorgung die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersversorgung zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
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- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)