BAV
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen.
Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Um Mitarbeiter für die
bAV zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer.
Die
bAV bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Bei der Unterstützungskasse als
bAV führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
bAV , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
bAV . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Die
bAV als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
[mehr]
- bAV (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- bAV (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- bAV (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- bAV (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pension, Pensionszusagen)
- bAV (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktzusage, Versorgungswerk) (Versicherung, Pensionszusagen)
- bAV (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktzusage, Versorgungswerk) (Versicherung, Rentenversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Betriebsrenten)