Altersvorsorge
Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet.
Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Die
Altersvorsorge ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten
Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter. Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Altersvorsorge, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber.
Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersvorsorge für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
Um Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
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- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Rentenanspruch)