BAV
Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Um Mitarbeiter für die
bAV zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Eine
bAV ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Eine
bAV als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas
bAV eingerichtet und abgewickelt wird.
Bei der Unterstützungskasse als
bAV führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die
bAV hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Durch die
bAV in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen.
[mehr]
- bAV (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Versorgungswerk)
- bAV (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- bAV (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- bAV (Pension, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- bAV (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Rentenversicherung)
- bAV (Pension, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rentenversicherung)
- bAV (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- bAV (Pension, Pensionszusagen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)