Altersvorsorge
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersvorsorge . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersvorsorge zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird.
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Eine
Altersvorsorge als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Die
Altersvorsorge bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen.
[mehr]
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)