Altersversorgung
Eine
Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar. Um Mitarbeiter für die
Altersversorgung zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Durch die
Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen. Die
Altersversorgung in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse.
Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Altersversorgung, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Die
Altersversorgung ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden.
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- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)