BAV
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung.
Die Direktzusage als
bAV wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
bAV auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Als
bAV bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung.
Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Um Mitarbeiter für die
bAV zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
bAV ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Durch die
bAV in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen.
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- bAV (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- bAV (Versicherung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- bAV (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- bAV (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Direktzusage, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Versicherung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
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