Altersversorgung
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
Die
Altersversorgung in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
Die
Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersversorgung eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
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- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Versicherung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Direktzusage, Betriebsrenten)