Altersversorgung
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Mit der betrieblichen
Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Die
Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt.
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche
Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist. Die
Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Die
Altersversorgung in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
Die
Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersversorgung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
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- Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)