Altersversorgung
Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die Altersversorgung. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung).
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Die betriebliche
Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer.
Ein Grund für die
Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Wenngleich die
Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Die Direktzusage als
Altersversorgung wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt.
Als
Altersversorgung bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Eine
Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
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- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Versicherung, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Versicherung, Versorgungswerk)