BAV
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
bAV auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
bAV bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
bAV für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Ein Grund für die
bAV aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Die
bAV als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner
bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Die
bAV ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
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- bAV (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rentenversicherung)
- bAV (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pension, Rentenversicherung)
- bAV (Versicherung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- bAV (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pension, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- bAV (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- bAV (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- bAV (Versicherung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)