Betriebliche Altersversorgung
Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
betriebliche Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal.
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
betriebliche Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
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- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Versorgungswerke)