BAV
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
bAV die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
bAV zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert.
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
bAV die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Die
bAV in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Die
bAV in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
bAV bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
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- bAV (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Betriebsrenten)
- bAV (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rentenanspruch)
- bAV (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Direktzusage, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- bAV (Direktversicherung, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- bAV (Versicherung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- bAV (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- bAV (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Rentenanspruch)
- bAV (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- bAV (Pensionskasse, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)