BAV
Anforderungen des Arbeitgebers an die
bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der
bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
bAV für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
bAV die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
bAV , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Die
bAV ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
bAV zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Die
bAV bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
[mehr]
- bAV (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- bAV (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- bAV (Pension, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- bAV (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Versorgungswerk)
- bAV (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- bAV (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- bAV (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- bAV (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)