Altersvorsorge
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Die
Altersvorsorge in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse. Wenn Sie die
Altersvorsorge gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Als
Altersvorsorge bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Um Mitarbeiter für die
Altersvorsorge zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht.
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt.
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- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionszusagen)