Altersversorgung
Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Die
Altersversorgung in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
Gleichzeitig kann durch eine
Altersversorgung der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Arbeitgebern bietet die
Altersversorgung die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können. Die Direktzusage als
Altersversorgung wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt.
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Wenngleich die
Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
[mehr]
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)