BAV
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner
bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Wenngleich die
bAV in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
bAV . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Die
bAV in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Direktzusage als
bAV wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Die
bAV ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen.
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Bei der Unterstützungskasse als
bAV führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
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- bAV (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktzusage, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- bAV (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pension, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- bAV (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- bAV (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- bAV (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Versicherung, Rentenanspruch)
- bAV (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Betriebsrenten)