BAV
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt.
Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
bAV näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die
bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas
bAV eingerichtet und abgewickelt wird.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
bAV für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Als
bAV bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung.
Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
bAV je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Eine
bAV ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Als Durchführungsweg für die
bAV steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
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- bAV (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktzusage, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- bAV (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Pension, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Versicherung, Rentenversicherung)
- bAV (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rentenanspruch)
- bAV (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- bAV (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)