Altersvorsorge
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersvorsorge am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
Altersvorsorge . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen.
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird. Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersvorsorge für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf.
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Die
Altersvorsorge ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten
Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
[mehr]
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)