Altersversorgung
Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
Die
Altersversorgung bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Gleichzeitig kann durch eine
Altersversorgung der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet. Die
Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
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- Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Versorgungswerke)