Altersvorsorge
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Als
Altersvorsorge bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung.
Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Eine
Altersvorsorge als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die Altersvorsorge. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung).
Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
Altersvorsorge . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersvorsorge näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren.
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- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Versicherung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Pensionszusagen)