BAV
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
bAV zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
bAV , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Wenn Sie die
bAV gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die bAV. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung). Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
bAV . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung.
Die Direktzusage war lange Zeit als
bAV am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
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- bAV (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- bAV (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- bAV (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Pension, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- bAV (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- bAV (Direktzusage, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- bAV (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- bAV (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Pensionszusagen)
- bAV (Pension, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)