Altersvorsorge
. Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert.
Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersvorsorge. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
Altersvorsorge . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Als
Altersvorsorge bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersvorsorge zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen.
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- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)