Das International Accounting Standards Board (IASB) hat im April dieses Jahres, nachdem der erste Entwurf starker Kritik ausgesetzt war, einen neuen Entwurf zur Änderung der Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsplänen veröffentlicht.
Der nun wesentlich vorsichtigere Vorschlag „Defined Benefit Plans: Proposed amendments to IAS 19“ dient – wie schon angekündigt – dem Ziel der Vereinfachung der internationalen Rechnungslegung, besserer Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse sowie der Erhöhung des Informationsgehalts für Dritte.
Der Entwurf sieht folgende wesentliche Änderungen gegenüber den bisherigen Vorschriften vor: - Erfassung des stichtagsgenauen Finanzierungsstatus in der Bilanz wird zwingend vorgeschrieben (Defined Benefit Obligation, DBO, abzüglich Plan Assets);
- Wegfall der sogenannten „Korridormethode“ und damit keine Möglichkeit mehr zur verzögerten aufwandswirksamen Erfassung der Gewinne bzw. Verluste;
- Zerlegung des Aufwands des Geschäftsjahres in:
- Dienstzeitaufwand (Employment Expense), - Finanzaufwand (Finance Cost), - Anpassungsbedingter Aufwand (Remeasurement Components) Dienstzeit- und Finanzaufwand werden wie bisher in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und der anpassungsbedingte Aufwand wird direkt im Eigenkapital (OCI) erfasst; - Zinsaufwand bzw. -ertrag (Interest Cost) werden zukünftig anhand des Saldo von DBO und Plan Assets unter Verwendung des Rechnungszinssatzes zum Jahresbeginn ermittelt und als Finance Cost ausgewiesen;
- Erfassung von Verwaltungskosten bei der Berechnung der DBO.
Die Anhangsangaben werden deutlich erweitert, was anstelle einer Vereinfachung dieser Rechnungslegungsvorschrift erhöhte Zusatzbewertungen und weitergehende Informationspflichten bedeutet: - Zusätzliche Angabe des Verpflichtungsumfangs ohne künftige Gehaltstrends (Accumulated Benefit Obligation, ABO);
- Beschreibungen und Begründungen der aktuariellen Annahmen sowie Darstellung von aktuariellen und Kapitalmarktrisiken.
Der Wegfall der „Korridormethode“ ist unter anderem ein sinnvoller Schritt in die einheitlichere und transparentere Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen und letztlich auch ein wichtiger Schritt zur Konvergenz mit den amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften US-GAAP. Allerdings wird durch die unterschiedliche Erfassung der Gewinne und Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise im Eigenkapital und durch die umfangreichen Zusatzangaben die Komplexität deutlich höher.
Nach der Auswertung der nun eingegangenen Kommentierungen zu dem Entwurf muss die für 2011 erwartete endgültige Fassung abgewartet werden. Die Unternehmen haben dann planmäßig bis zur Erstanwendung zum 01.01.2013 Zeit, sich auf die Zusatzanforderungen einzustellen. Für die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse ist mit einer Anpassung auch von bereits abgelaufenen Geschäftsjahren zu rechnen.
Fazit:
In der IFRS-Bilanzierung von Pensions- und ähnlichen langfristigen Verpflichtungen sind in den nächsten Jahren Veränderungen zu erwarten, die im bilanziellen Ausweis zu mehr Stichtagsnähe führen. Im Gegenzug dürften die Anhangsangaben deutlich umfangreicher werden.
Dr. Andreas Jurk, Geschäftsführer der Longial |